Hebammenvorsorge im Wechsel mit dem Frauenarzt
Hebammenvorsorge im Wechsel mit dem Frauenarzt

Hebammenvorsorge im Wechsel mit dem Frauenarzt

Vorsorgeuntersuchungen einschließlich CTG-Schreiben und die notwendigen Blutabnahmen können von den Hebammen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Nur einen Ultraschall können wir nicht durchführen.

Die Vorsorgen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach in 2-wöchigem Abstand.

Folgende Maßnahmen gehören zur routinemäßigen Untersuchung nach den Mutterschaftsrichtlinien:

  • Blutdruckmessung
  • Urin – Blutuntersuchungen
  • Gewichtskontrolle
  • Abtasten des Bauches
  • Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes
  • Vaginale Beurteilung des Muttermundes
  • Erfragen von Beschwerden

Die Befunde werden gemeinsam mit Ihnen besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Untersuchungen in der Hebammenpraxis im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt/ärztin oder nur bei ihrem Frauenarzt/ärztin durchführen lassen möchten.

Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Frauenarzt.

Auch bei Beschwerden, Beckenendlage oder Fragen haben Sie Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Warum Schwangerenbetreuung, was bringt es für mein Kind und mich?

  • Ich betreue Sie umfassend, individuell und persönlich während der gesamten Schwangerschaft, damit Sie diese entspannt erleben können. Fragen und Unsicherheiten können jederzeit und individuell geklärt werden, Blockaden werden gelöst.
  • Sie bekommen Sicherheit, deshalb bin ich immer persönlich für Sie da!

Details